Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis (Pass) haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU-Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land:
ID-Kennzeichnung
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung.Impfung gegen Tollwut
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist. Die Grundimpfung erfolgt wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist. Zwei Impfungen mit einem Abstand von einem Monat sind empfehlenswert.Diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich.
Antikörpertiter
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Tollwut-Antikörper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmässig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. Hier ist eine Liste anerkannter Laboratorien.
Der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich.
Entwurmung
Entwurmung gegen Kleiner Fuchsbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Der Tierartz muss dann im Pass für Heimtiere bescheinigen, dass die Entwurmung Ihres Tieres erfolgt ist.Falls bei mehrfacher Einreise nicht alle Entwurmungen im Heimtierpass eingetragen werden können, können diese auf einem separaten Zeugnis von Ihrem Tierarzt ausgestellt werden.
Heimtiersausweis
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.Meldung
Sie müssen dem Zoll die Einfuhr des Tieres beim Grenzübertritt melden, siehe Website des schwedischen Zolls. 
Leptospirose und Hundestaupe
Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe zu impfen.Haben Sie noch fragen?
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